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NB Spedition GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NB Spedition GmbH · Mannheim
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der NB Spedition GmbH, Boehringerstraße 16, 68307 Mannheim (im Folgenden „wir“), über Transport-, Speditions-, Kurier- und damit zusammenhängende Logistikleistungen.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben; dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringen. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und den ADSp 2017 (§ 305b BGB).
2. Anfragen und Vertragsschluss
Unsere Formulare, der Routenplaner und telefonische Anfragen dienen der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme eines Auftrags. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Ausführung zustande. Angebote, Preise und verbindliche Zusagen erteilt ausschließlich unser Team; der KI-Telefonassistent nimmt Anliegen entgegen, gibt aber keine Angebote ab und nimmt keine Aufträge an.
3. Leistungsumfang
Transportart, Sendung, Abhol- und Lieferort, Termine und Zusatzleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Be- und Entladung, Hebebühne, Lagerung, Zollabwicklung oder besondere Zustellleistungen schulden wir nur, soweit sie vereinbart sind. Wir sind berechtigt, zur Ausführung andere Frachtführer und Subunternehmer einzusetzen; für diese haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der ADSp 2017. Kartenansichten und Google-Maps-Routen auf unserer Website sind Planungshilfen und keine Zusage einer bestimmten Strecke oder eines Liefertermins.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber übermittelt uns rechtzeitig vor Auftragserteilung richtige und vollständige Angaben zu Art und Inhalt der Sendung, Wert, Gewicht, Maßen, Anzahl der Packstücke, Adressen, Zeitfenstern und besonderen Anforderungen sowie die erforderlichen Begleitpapiere (Ziffer 3 ADSp 2017). Gefahrgut, temperaturgeführte, besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter sowie sonstige Güter, die eine besondere Behandlung erfordern, sind vor Auftragserteilung in Textform anzumelden und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Auftraggeber verpackt und kennzeichnet das Gut beförderungssicher (Ziffer 6 ADSp 2017). Verladung und Ladungssicherung richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften (§ 412 HGB).
5. Lieferfristen und Leistungshindernisse
Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind; im Übrigen gilt § 423 HGB. Bei Leistungshindernissen, die nicht unserem Risikobereich zuzurechnen sind, gilt Ziffer 12 ADSp 2017. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über erkennbare Hindernisse und holen erforderliche Weisungen ein.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maut, Wartezeiten und Standgeld (Ziffer 11 ADSp 2017) sowie sonstige Zusatzkosten berechnen wir, soweit sie vereinbart sind oder sich aus den ADSp 2017 oder dem Gesetz ergeben. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ohne Vereinbarung sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen (Ziffer 18 ADSp 2017).
7. Änderungen und Kündigung
Änderungen des Auftrags bedürfen unserer Bestätigung in Textform; Mehraufwand wird gesondert vergütet. Das Kündigungsrecht des Absenders nach § 415 HGB bleibt unberührt; die Ansprüche bei Kündigung richten sich nach § 415 Abs. 2 HGB.
8. Geltung der ADSp 2017 und Haftung
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Sie gelten für alle Verkehrsverträge, die in ihren Anwendungsbereich nach Ziffer 2 ADSp 2017 fallen, insbesondere für Speditions-, Fracht-, Lager- und sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte. Nicht erfasst sind die in Ziffer 2.4 ADSp 2017 genannten Geschäfte, insbesondere Verpackungsarbeiten, die Beförderung von Umzugsgut, Kran- und Montagearbeiten, Schwer- und Großraumtransporte sowie die Beförderung abzuschleppender oder zu bergender Güter; hierfür gelten die gesetzlichen Vorschriften und die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese AGB ergänzen die ADSp 2017; im Fall eines Widerspruchs gehen die ADSp 2017 vor.
Den vollständigen Text der ADSp 2017 stellen wir auf Anfrage kostenlos zur Verfügung; er ist außerdem beim DSLV Bundesverband Spedition und Logistik abrufbar: ADSp 2017 – deutsche und englische Fassung.
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Im Übrigen richtet sich unsere Haftung nach den ADSp 2017 und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 407 ff. und §§ 453 ff. HGB. Bei grenzüberschreitenden Straßengütertransporten gilt zwingend das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit nach § 435 HGB und Ziffer 27 ADSp 2017 sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schäden sind bei Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, Überschreitungen der Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 438 HGB; bei CMR-Transporten Art. 30 CMR).
9. Versicherung
Wir unterhalten eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen, die unsere verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp 2017 und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt (Ziffer 28 ADSp 2017). Auf Verlangen weisen wir den Versicherungsschutz nach.
Diese Haftungsversicherung ist keine Versicherung des Gutes. Eine Transport- oder Lagerversicherung für das Gut besorgen wir nur, wenn der Auftraggeber uns vor Übergabe des Gutes in Textform damit beauftragt und dabei den Versicherungswert und die zu deckenden Gefahren angibt (Ziffer 21 ADSp 2017). Die Kosten der Versicherung trägt der Auftraggeber.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Pfandrecht
Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegensteht (Ziffer 19 ADSp 2017). Unsere gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte (§§ 440, 464, 475b HGB) sowie das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht nach Ziffer 20 ADSp 2017 bleiben unberührt.
Ablieferquittungen, elektronische Statusmeldungen und Frachtbriefe dienen als Nachweis der Ablieferung; die gesetzlichen Beweisregeln bleiben unberührt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir verarbeiten Auftragsdaten zur Durchführung und Abrechnung des Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und übermitteln die erforderlichen Daten an eingesetzte Frachtführer und Subunternehmer. Nicht öffentliche Auftragsinformationen und Geschäftsgeheimnisse behandeln wir vertraulich. Einzelheiten enthalten unsere Datenschutzhinweise.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende internationale Übereinkommen, insbesondere die CMR, bleiben unberührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim (Ziffer 30 ADSp 2017); zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere nach Art. 31 CMR, gehen vor. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: Oktober 2026